| Rahmenpläne, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne | ||||||||
| Bebauungsplan |
|
Der Bebauungsplan ist das Planungsinstrument, das alle Bürger gleichermaßen berührt, da er durch rechtsverbindliche Festsetzungen die städtebauliche Ordnung gestaltet. Das Büro erstellt zudem VEP und Satzungen nach §34 BauGB. |
| Flächennutzungsplan | Der Flächennutzungsplan ist verwaltungsinterne Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes. Die Lenkungsfunktion und Bedeutung des Flächennutzungsplanes wurde durch das Bau und Raumordnungsgesetz 1998 noch verstärkt. Das Büro gewährleistet die Erstellung von F-Plänen nach aktuellsten Anforderungen und unterstützt die Aufwertung im gesamten Planungskontext. | |
Rahmenplan, Dorferneuerung |
![]() |
Die
informelle städtebauliche Planung hat sich neben der vorbereitenden
und verbindlichen Bauleitplanung als wesentliches Planungsinstrument in
der räumlichen Planung bewährt. In der Dorfentwicklungsplanung setzt das Büro folgende Schwerpunkte:
|